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§ 7 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt
7.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch wenn Sie weiter veräußert wird (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern.

7.2
Für den Fall, dass ein Lieferant von uns trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von uns unverschuldeten Leistungshindernis führt, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktrittes werden wir dich unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
 
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